FAQ2024-10-13T09:03:07+02:00

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Wann sind meine Betragszahlungen fällig?2024-10-12T23:56:25+02:00

Die Beitragszahlungen sind jährlich zum entsprechenden Eintrittsmonat zu entrichten.

Beim Eintritt in den Mieterverein wird der Beitrag für das erste Mitgliedschaftsjahr zuzüglich der Aufnahmegebühr sofort fällig.
Der Beitrag für das zweite Mitgliedschaftsjahr wird im Folgejahr zum 1. Tag des Beitrittsmonats fällig.

Als Beispiel: Eintritt am 14. September 2024 – Fälligkeit des ersten Beitrages am 14.09.2024. Folgebeitrag für zweites Mitgliedschaftsjahr: 01.09.2025

Wie und wann kann ich meine Mitgliedschaft beenden?2024-10-12T23:55:55+02:00

Die Mitgliedschaft im Mieterverein wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt zwei Jahre. Bei Kündigung zum Ablauf von zwei Mitgliedschaftsjahren ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Nach dem Ende des zweiten Mitgliedschaftsjahres ist die Kündigung jährlich zum Ablauf des Mitgliedsjahres möglich.
Auch hier gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Unterschreitung der Kündigunsfrist beenden wir die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie erhalten nach Bearbeitung eine schriftliche Bestätigung z. B. per Post oder E-Mail, mit der Angabe des Beendigungszeitpunktes.
Bis zum Ende der Mitgliedschaft können Sie die Leistungen des Mietervereins selbstverständlich in Anspruch nehmen.

Kann ich meinen Jahresbeitrag von der Steuer absetzen?2024-10-13T00:05:30+02:00

Die Mietervereine sind nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung – wir sind für unsere Mitglieder tätig. Daher ist keine Anerkennung als gemeinnützig gegeben und der Jahresbeitrag kann nicht allgemein von der Steuer abgesetzt werden.

Gewerbetreibende und Vereine können den Beitrag gegebenenfalls als Betriebsausgabe steuermindernd absetzen.

Wie lange muss ich auf einen Beratungstermin warten2024-10-12T23:55:43+02:00

In der Regel können Termine innerhalb von 8 Tagen vergeben werden. Alle Termine werden über unseren Terminkalender vereinbart. Selbstverständlich werden wir Ihnen immer den schnellstmöglichen Termin anbieten, eine Wartezeit bis zum Termin ist jedoch nicht immer vermeidbar. Insbesondere zur Urlaubszeit oder um den Jahreswechsel ist dies zu berücksichtigen, hier können sich die Wartezeiten auf einen Termin entsprechend verlängern.

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