75,00 € Jahresbeitrag – ab dem 3. Jahr nur 65,00 €
Die Mitgliedschaft im Normalbeitrag umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung (dazu gehört auch Schriftverkehr, sofern notwendig). Für Schriftverkehr wird keine gesonderte Gebühr erhoben, nur Zusatzkosten für Einschreiben werden gesondert berechnet.
Der Beitrag umfasst auch den Bezug der Mieterzeitung.
Sie erhalten persönliche und telefonische Termine mit unseren Rechtsanwälten, auf Wunsch auch per Videocall. Ferner können Sie die telefonischen Sprechstunden unserer Rechtsberater nutzen.
60,00 € Jahresbeitrag – ab dem 3. Jahr nur 50,00 €
Die Mitgliedschaft im Mindestbeitrag umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung (dazu gehört auch Schriftverkehr, sofern notwendig). Für Schriftverkehr wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
Der Beitrag umfasst nicht den Bezug der Mieterzeitung.
Sie erhalten persönliche und telefonische Termine mit unseren Rechtsanwälten, auf Wunsch auch per Videocall. Ferner können Sie die telefonischen Sprechstunden unserer Rechtsberater nutzen.
nur 40,00 € Jahresbeitrag
Die Mitgliedschaft im Sozialbeitrag umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung (dazu gehört auch Schriftverkehr, sofern notwendig). Für Schriftverkehr wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
Der Beitrag umfasst nicht den Bezug der Mieterzeitung.
Sie erhalten persönliche und telefonische Termine mit unseren Rechtsanwälten, auf Wunsch auch per Videocall. Ferner können Sie die telefonischen Sprechstunden unserer Rechtsberater nutzen.
Sie müssen um den Sozialbeitrag erhalten zu können, für jedes Mitgliedsjahr unaufgefordert den Nachweis erbringen, dass Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Grundsicherung) oder BAFöG beziehen.
Neben dem Jahresbeitrag fallen noch folgende Gebühren an:
Aufnahmegebühr 20,00 € (wenn am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, reduziert sich die Aufnahmegebühr auf 10,00 €). Eine Schreibgebührvon 5,00 € fällt an, wenn für Sie Korrespondenz geführt wird (beim Normaltarif ist dies bereits inklusive). Wenn wir Beiträge anmahnen müssen, fällt eine Mahngebühr von 5,00 € an. Für Einwohnermeldeabfragen fallen 15,00 € an. Wenn beim Vermieter eine Belegeinsichtnahme erfolgt, fällt eine Gebühr von 50,00 € an.
Da auch Vereine und Institutionen häufig Mieter sind, bieten wir diesen auch an Mitglied in unserem Verein zu werden. Der hierfür fällige Mitgliedsbeitrag beträgt 75,00 €.
Mitgliedschaft Gewerbe: Für Gewerbetreibende bieten wir ebenfalls die Möglichkeit an, Mitglied in unserem Verein zu werden und sich von unseren Rechtsanwälten beraten zu lassen. Da die Beratung für Gewerbetreibende sich in der Regel wesentlich komplexer darstellt beträgt der Mitgliedsbeitrag 100,00 €.
Mitgliedschaft selbstbewohntes Eigentum – Sie bewohnen eine Eigentumswohnung und benötigen rechtlichen Rat? Für 60,00 € Jahresbeitrag können auch Sie Mitglied des Mieterverein Mannheim e.V. werden.
Vorteile für Mitglieder
Sie erhalten als Mietglied Rechtsberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte – von deren Erfahrung profizieren Sie.
Der Mieterverein ist keine Rechtsschutzversicherung. Wir kündigen Ihnen die Mitgliedschaft nicht, wenn Sie uns besonders häufig in Anspruch nehmen.
Sie können unsere Rechtsberatung in verschiedener Weise in Anspruch nehmen. Manche Anliegen lassen sich besser im Rahmen einer persönlichen Besprechung erörtern, vieles lässt sich auch durch einen telefonischen Termin klären. Gerne können Sie auch einen Termin über einen Videocall wahrnehmen.
Insbesondere können Sie als Mitglied auch die Telefonsprechstunden unserer Rechtsberater nutzen – täglich findet eine Telefonsprechstunde eines Rechtsanwalts statt.
Wenn sich doch mal eine Angelegenheit nicht außergerichtlich regeln lässt, können sich Mitglieder durch den optionalen gerichtlichen Rechtsschutzversicherungsvertrag bei der BGV vor hohen Prozesskosten schützen. Unsere Mitglieder entscheiden selbst, ob sie diesen zusätzlichen Schutz möchten.
Unsere Mitglieder können einen besonders günstigen Rahmenvertrag für gerichtlichen Rechtsschutz zusätzlich abschließen.
Der Versicherungsvertrag besteht dann ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem Badischen Gemeindeversicherungsverband (BGV). Weitere Informationen und die notwendigen Formular erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle.