Auch in Mannheim wird der Grundsteuerhebesatz durch die Kommune neu festgesetzt (neuer Hebesatz: 365). Aus der entsprechenden Beschlussvorlage der Stadt Mannheim müssen wir mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen, dass das neue Grundsteuer-System zu einer noch stärkeren finanziellen Belastung für Mieter führen wird. Die Grundsteuer wird in der Regel – leider immer noch – als Betriebskostenposition dem Mieter belastet.

Zwar soll die Neufestsetzung aufkommensneutral erfolgen, so jedenfalls die Verlautbarung der Stadt Mannheim. Allerdings gibt es mehrere Verschiebungen, so wird die Grundsteuer für Gewerbeflächen allgemein günstiger, die Grundsteuer für Wohngebäude wird am Aufkommen allerdings nicht wie bisher 56 % ausmachen, sondern 63 % – das Aufkommen der Grundsteuer für Gewerbegebäude sinkt von bisher 40 % auf 28 %:

Quelle: Stadt Mannheim – Bürgerinformationssystem Vorlage V509/2024

 

Wohnen wird leider nochmals teuer. Es ist sehr schade und zu kritisieren, dass Bund und Land Baden-Württemberg bei der Neuregelung der Grundsteuer die Verteuerung für Wohnraum in Kauf genommen haben ohne gegenzusteuern.

Daher fordern wir nochmal, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung herauszunehmen. Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer – die Eigentümer profitieren von Wertsteigerungen, nicht die Mietenden – die Umlage der Steuer auf Mieter ist systemwidrig.

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Verteilung innerhalb des Gesamtaufkommens der Grundsteuer in Mannheim. Für einzelne Wohnungen kann die Grundsteuerbelastung auch sinken, für andere wird sie sich enorm erhöhen. Das Baden-Württemberger System berücksichtigt sehr stark die Grundstücksflächen, die tatsächliche Nutzung wird zu wenig berücksichtigt.

 

Weitergehende Informationen der Stadt Mannheim  / Beschlussvorlage Stadt Mannheim

Bericht Mannheimer Morgen