Wir fordern, dass die Veränderung der Grundsteuer nicht zur Mehrbelastungen für Mietende führt. Die Grundsteuer wird in der Regel im Rahmen der Betriebskostenumlage vollständig den Mietenden weiterbelastet und ist für Vermieter daher weitgehend ein Durchlaufposten – die Kostenbelastung hat am Ende der Mieter. Nachdem nun die Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer verändert werden, soll dies nicht zu noch höheren Aufwendungen für die Mieter führen, die durch die gestiegenen Energiepreise in den vergangenen Jahren schon zusätzliche Belastungen tragen.

Dem Mannheimer Morgen konnte entnommen werden, dass die Stadt Mannheim wohl einen höheren Steuerhebesatz beschließen will, als das Land Baden-Württemberg dies vorgeschlagen hat. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Hebesatz nicht so zu erhöhen, dass tatsächliche Mehrbelastungen für Mietende entstehen. In Baden Württemberg ist ohnehin nur der Grundstückswert für die Bemessung der Grundsteuer relevant, hiervon hat allein der Vermieter etwas.

Der Ausgleich des Mannheimer Haushalts darf nicht auf Kosten der Mietenden erfolgen!